Die erfolgreichste Fußball-Simulation der Welt hat einen Teilsieg errungen. Quelle: Pixabay.com

STEYR. Das Glücksspiel ist in Ländern wie Österreich, Deutschland und der Schweiz heiß umstritten. Doch während unser großer Nachbar im Norden verstärkt auf eine Marktöffnung setzt, suchen Österreich und die Schweiz ihr Glück weiterhin in einer strikten Abschottung des heimischen Marktes.

Angesichts dieser Gesetzeslage ist es kein Wunder, dass ein Prozessfinanzierer hierzulande versucht, auch Teile der beliebten Fußball-Simulation FIFA zu einem Glücksspiel erklären zu lassen. Konkret geht es um die sogenannten „FUT-Packs“, in denen man virtuelle Kartenpakete kaufen kann.

Die Chancen auf starke Spieler sind gering
Spieler klagten zuletzt verstärkt, dass sie viel Geld ausgeben müssten, ohne jedoch die gewünschten Spieler zu erhalten. Die „Vergabe“ ähnle verstärkt einem Glücksspiel, schließlich wisse man vorher nicht, ob man einen starken Spieler erhalte, der die Chancen bei FIFA erhöhe. Tatsächlich gab die erste Instanz in Österreich den Klägern recht und erklärte FIFA zu einem Glücksspiel, das nach den Vorgaben des Österreichischen Glücksspielrechts verboten sei.
 
Zwar werden mittlerweile auch in Österreich Lizenzen für Anbieter vergeben, doch diese befinden sich weiterhin in der Hand des ehemals teilstaatlichen Konzerns Casinos Austria. Dieser wurde zwar in der Zwischenzeit privatisiert, doch die Lizenzen beginnen erst im Jahr 2027 schrittweise abzulaufen. Bis es so weit ist, behalten die Casinos Austria nicht nur alle Lizenzen für die stationären Casinos, sondern auch für das einzige legitimierte Online-Casino des Landes. Wer neue Online Casinos für Spieler in Österreich ausprobieren möchte, ist also auf ausländische Betreiber angewiesen, deren Rechtslage im Land weiterhin strittig ist. 

Zwar bezahlen diese Anbieter hierzulande zumeist Steuern, doch der Gesetzgeber stelle sich weiterhin auf den Standpunkt, dass der Betrieb dieser Online-Casinos illegal wäre. Dieser Rechtsansicht steht die Dienstleistungsfreiheit der EU gegenüber, die besagt, dass Unternehmen mit der Lizenz aus einem EU-Land in allen anderen Mitgliedsstaaten ihre Leistungen anbieten dürfen. Doch im Fall von FIFA schien die Rechtslage noch komplizierter zu sein.

Internationales Aufsehen
Jetzt hätte man ein Videospiel, das sich mit der Sportart Fußball beschäftigt, nicht unbedingt dem Glücksspiel zugeordnet. Doch ein Teil davon, nämlich das FIFA Ultimate Team, entspricht nach Ansicht des Gerichts offenbar dieser Definition. Das hätte den Hersteller EA Games in massive Schwierigkeiten gebracht. 

Immerhin erregte das Urteil auch international großes Aufsehen, schon wollten sich andere Länder dieser Vorgangsweise anschließen und den Hersteller ebenfalls verklagen. Doch die Freude über das scheinbar richtungsweisende Urteil dürfte verfrüht gewesen sein. EA Games wollte das Urteil nicht hinnehmen und ging in die 2. Instanz. Dort ist jetzt ein Urteil gefallen.

Das Wiener Oberlandesgericht korrigierte die Entscheidung der 1. Instanz und bestätigte die Argumentationslinie des FIFA-Herstellers. Das ist ein herber Rückschlag für Suchtexperten und Konsumentenschützer, die sich hinter die Klage gestellt hatten. Doch diese möchten ihre Niederlage nicht hinnehmen und haben bereits angekündigt, den Fall vor den Obersten Gerichtshof zu bringen. Dieser soll als letzte Instanz endgültig entscheiden.

EA Games ist erfreut  
Der FIFA-Hersteller EA Games zeigt sich von dem neuen Urteil jedenfalls angetan und bezeichnete dieses als richtungsweisend. Das Oberlandesgericht habe sich der Argumentation des Konzerns angeschlossen. Diese legte dar, dass die Kläger die „FUT-Packs“ nicht gekauft haben, um finanzielle Vorteile darauf zu erzielen, sondern um im Videospiel FIFA 23 voranzukommen. Schließlich seien diese Packs nicht isoliert, vom Spiel selbst zu betrachten, sondern ein Bestandteil dessen. 

Der Kampf gegen das erstinstanzliche Urteil des österreichischen Gerichts überrascht nicht, schließlich sind die sogenannten In-Game-Käufe ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells Videospiele. Die FIFA-Reihe gilt seit Jahrzehnten als „Cashcow“ von EA-Games.

Ausgaben sind optional 
Doch der Entwickler beharrt darauf, dass ein Großteil der Spieler ohnehin keine „FUT-Packs“ kaufen würde. Die Ausgaben seien optional und nicht maßgeblich, um das Game spielen zu können. Wirtschaftlich ergibt diese Möglichkeit jedoch viel Sinn. EA Games setzt mehrere Milliarden Dollar mit seinen In-Game-Verkäufen pro Jahr um. Der Trend in der Branche geht ganz klar zu diesen Mikrotransaktionen. Schließlich garantieren diese einen regelmäßigen Geldfluss, der im Idealfall nie abreißt. 

FIFA hat sich jedenfalls längst zu neuen Ufern aufgemacht. FIFA 23 war die letzte Ausgabe des Videogame-Blockbusters. Ein Streit um die Höhe der Lizenzkosten zwischen EA Games und dem Fußball-Weltverband FIFA führte dazu, dass der Hersteller seither unter neuem Namen auf dem Markt ist. Dem Erfolg hat dies keinen Abbruch getan. 

EA Sports FC hat einen nahtlosen Übergang geschafft, das liegt auch an den Rechten. Diese hält der Hersteller nicht nur an den meisten Fußballern, sondern auch den Klubs. Damit mussten die Spieler keine große Umstellung verkraften, die FIFA verliert durch die Trennung der beiden langjährigen Partner jedoch Lizenzgebühren in der Höhe von hunderten Millionen Euro.

Wie entscheiden die Höchstrichter?
Die Anwälte der Kläger wollen nach diesem Rückschlag vor dem Wiener Oberlandesgericht nicht aufgeben und ziehen vor den Obersten Gerichtshof. Schließlich würden zahlreiche Studien ihre Argumentation, dass diese Packs unter das Glücksspielgesetz fallen, untermauern. Sollten sich die Höchstrichter dieser Meinung anschließen, dann droht den österreichischen Spielern der Einsatz von Geoblockern. Diese würden den Verkauf der „FUT-Packs“ in Österreich technisch verhindern.
Die Anwälte der Kläger zeigen sich jedenfalls kampfbereit und würden ihren Widerstand auch bei einer Bestätigung des Urteils des Wiener Oberlandesgerichts nicht aufgeben. 

 

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