• BEZIRK: STEYR, STEYR-LAND

STEYR/STEYR-LAND. Ein 38-jähriger arbeitsloser Tischler aus dem Raum Steyr ist am 24. März vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Steyr wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung und Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Die Geschworenen sprachen A. L. nach § 3 Abs. 1 Verbotsgesetz einstimmig schuldig, ebenso beim Waffendelikt. Beim Vorwurf des Besitzes von Kriegsmaterial wurde differenziert geurteilt.

NS-Wahnfantasien in WhatsApp-Gruppen
Zwischen 11. März 2020 und 16. September 2024 verbreitete L. in mehreren WhatsApp-Gruppen und über persönliche Nachrichten in hundertfacher Zahl einschlägiges Material: Nazi-Bilder, Symbole, Memes und Sprachnachrichten. Insgesamt konnten 230 Nachrichten sichergestellt werden.

Im Zentrum der Verhandlung standen insbesondere Sprachnachrichten, in denen sich der Angeklagte in die Rolle eines KZ-Kommandanten hineinphantasierte. Darin schilderte er detailliert, wie er Arbeitsfähige von Nichtarbeitsfähigen „aussortieren“ und Letztere lebendig in die Öfen werfen würde – „der Umwelt zuliebe“, wie er höhnisch anmerkte, „ohne vorheriges Vergasen“. Von dieser Art Nachrichten existieren mehrere, ergänzt durch entsprechende Texte und Memes mit eindeutigen Vernichtungsfantasien.

Vor Gericht erklärte L., man habe versucht, sich in den WhatsApp-Gruppen mit „zynischen und geschmacklosen Witzen“ gegenseitig zu übertreffen – er habe dabei „den Vogel abgeschossen“. Der Richter hielt ihm seine Aussage bei der Polizei entgegen, wo L. zu Protokoll gab, er sei „kein Nazi“. Auf die Frage des Richters, ob ihm bewusst sei, dass er nach seinen eigenen Kriterien als seit drei Jahren Arbeitsloser „ebenfalls in den Schornstein müsste“, nickte L.

Daumen hoch in Mauthausen
Die Staatsanwältin zeichnete das Bild eines Mannes, der „tief in NS-Wahn- und Vernichtungsideen verwurzelt“ gewesen sei und diese über Jahre ausgelebt habe. Mit einem Freund besuchte L. das KZ Mauthausen; ein Foto zeigt ihn mit Daumen-hoch-Geste vor der Ortstafel. In einer Sprachnachricht prahlte er, den Seziertisch im KZ „abgeleckt“ zu haben, um zu testen, ob er „noch nach Juden schmecke“. Vor Gericht rechtfertigte er auch das mit seinem „Hang zur Übertreibung“.

Hitler-Puppe und Kriegsmaterial bei Hausdurchsuchung
Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler in der Wohnung des Angeklagten NS-Devotionalien wie Flaggen, Helme, Aufnäher und eine Hitler-Puppe, dazu diverses Kriegsmaterial und einen Schlagring. Einige der sichergestellten Waffen waren nicht funktionsfähig. Ein Freund, mit dem L. NS-Devotionalien gehandelt hatte, der Steyrer Roman F., ist bereits vor einiger Zeit rechtskräftig verurteilt worden.

Die Staatsanwältin betonte in ihrem Schlussplädoyer nochmals die Kontinuität der NS-Verherrlichung: L. habe sich als KZ-Kommandant gesehen und seine Vernichtungsideen rund vier Jahre lang über digitale Kanäle verbreitet.

Schuldig in allen wesentlichen Punkten
Die Geschworenen hatten angesichts der Fülle des sichergestellten Materials keinen Zweifel an der NS-Wiederbetätigung und erkannten einstimmig auf Schuld nach dem Verbotsgesetz. Auch beim Vergehen nach dem Waffengesetz fiel die Entscheidung einstimmig aus. Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und eine Geldstrafe von 1.440 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

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