• BEZIRK: STEYR
Foto © FOTOKERSCHI

STEYR. Mehr als drei Jahre nach dem tödlichen Felssturz im Steyrer Stadtteil Christkindl hat die Staatsanwaltschaft Steyr Anklage wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen zwei Beschuldigte erhoben. Das Verfahren richtet sich gegen den Seniorchef eines Kärntner Spezialunternehmens sowie einen Geologen, der für ein Geologieunternehmen tätig war, das den Hang vor den Arbeiten begutachtet hatte.

Der Auftrag zur Hangsicherung in Christkindl galt als heikel: Zahlreiche Firmen sollen ihn zuvor abgelehnt haben, weil sie die Arbeiten als zu gefährlich einschätzten. Schließlich übernahm ein Spezialbetrieb aus Kärnten das Projekt und startete am 16. Jänner 2023 mit den Sicherungsmaßnahmen. Unter dem Firmenmotto „Wo andere aufhören, beginnen wir!“ begann das Team mit den Arbeiten am steilen Hang.

Am 8. Februar 2023 waren zwei Arbeiter im Alter von 31 und 64 Jahren – wie bereits an den Tagen zuvor – damit beschäftigt, einen etwa 40 Kubikmeter großen, lockeren Felsblock vom instabilen Hang abzutragen. Einer der Männer saß in einem Bagger, der für die Abtragungsarbeiten eingesetzt wurde. Laut Ermittlungen löste sich jedoch plötzlich nicht nur der bearbeitete Block: Ein großer Teil des gesamten Hanges geriet ins Rutschen, mehrere hundert Kubikmeter Fels und Erdreich brachen ab.

Felsmassen rissen Arbeiter in den Tod
Die gewaltigen Gesteinsmassen rissen beide Arbeiter mit sich und begruben sie unter sich. Einige der herabstürzenden Blöcke wogen mehr als 200 Tonnen. Ein Nebengebäude eines Wohnhauses wurde zerstört, eine Garage schwer beschädigt. Die Lage blieb auch für die Einsatzkräfte gefährlich; erst sechs Tage nach dem Unglück konnten die Leichen der Männer geborgen werden, nachdem eigens eine Zufahrtsstraße zur Unglücksstelle angelegt worden war.

Unmittelbar nach dem Felssturz hatte die Staatsanwaltschaft Steyr Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet – einerseits gegen den Seniorchef des ausführenden Unternehmens, dessen Sohn bei dem Unfall ums Leben kam, andererseits gegen das Geologieunternehmen. Das Ermittlungsverfahren zog sich über mehr als drei Jahre hin und ist nun abgeschlossen.

Laut Strafantrag wird dem Seniorchef vorgeworfen, für die Sanierungsmaßnahmen eine nicht fachgerechte Methode gewählt zu haben. Dem Geologen wiederum wird angelastet, als fachkundiger Ersteller der Ausschreibung vor Beginn der Arbeiten keine klare Planung der Abtragsmethoden verlangt zu haben. Eine solche Planung hätte es nach Ansicht der Anklagebehörde ermöglichen müssen, das ausführende Unternehmen ausreichend vor der konkreten Gefahrensituation zu warnen.

Im Fall einer Verurteilung droht beiden Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Ein Verhandlungstermin steht derzeit noch nicht fest.

(Quelle: ooe.orf.at)

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