• BEZIRK: STEYR
Foto © E-STEYR.COM

STEYR. Im Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Steyr wurde am Mittwoch, 2. September, wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung (§ 3g Verbotsgesetz) gegen den seit über 20 Jahren inhaftierten Ignatius M. verhandelt. Der aus Kamerun stammende, in Nigeria aufgewachsene Mitte-50-Jährige gilt seit Jahren als paranoid-schizophren und ist im Forensisch-Therapeutischen Zentrum (FTZ) Asten untergebracht.

EINE RECHERCHE VON PHIL GARTLEHNER

Ich bin ein Hitlerjunge und stehe dazu
M. soll gegenüber einem Asylbeamten und in Schreiben Hakenkreuze verwendet, sich selbst als „Hitlerjunge“ bezeichnet und Adolf Hitler als „Heiligen“ verehrt haben. Zudem erklärte er, Hitlers Leichnam auszugraben, mit „lebendigem Quellwasser“ aus seiner Heimat wiederbeleben und nach Nigeria bringen zu wollen. In antisemitischen Verschwörungstheorien machte er das jüdische Volk für zahlreiche Konflikte und vermeintliche Machenschaften verantwortlich und erklärte, hätte Hitler den Krieg gewonnen und alle Jüdinnen und Juden vernichtet, gäbe es „80 % der Probleme gar nicht“.

Auf Nachfrage der Richterin sagte M., er wisse, warum er vor Gericht stehe: „Ja, wegen Wiederbetätigung“. Er räumte die Vorwürfe ein, bezeichnete sich als Messias und betonte: „Ich bin ein Hitlerjunge und stehe dazu.“ Krank sei er nicht: „Wenn man die Wahrheit ausspricht, wird man als psychisch krank abgestempelt.“

Gerichtspsychologin Prof. Dr. Adelheid Kastner stellte fest, M. habe „null Überschneidungen mit der Realität“, seine Sinne seien „komplett vernebelt“, sichtbar in einem „bunten Konvolut an Wahnvorstellungen“. Es liege eine schwere, chronische psychische Erkrankung vor, weitere Taten seien zu erwarten; die Voraussetzungen für eine weitere Unterbringung im FTZ seien gegeben.

Im Gerichtssaal unterbrach M. seinen Verteidiger lautstark mit den Worten: „Ich bin nicht krank!“ und zeigte ihm den Mittelfinger. In seinem letzten Wort drohte er der Sachverständigen: „Ich werde dich vernichten und verbrennen. Ich würde sie am liebsten verbrennen.“

Die Geschworenen hatten neben der Schuldfrage nach § 3g auch über die Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt zu entscheiden. Das Urteil war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht rechtskräftig; aufgrund des Geständnisses und des Gutachtens ist von einer Bestätigung der Unzurechnungsfähigkeit und einer fortgesetzten Unterbringung in Asten auszugehen.

 

Mehr zum Thema