OÖ/STEYR. Wer im Ortsgebiet Raketen abschießt, macht sich strafbar. Es sei denn, die Gemeinde macht zu Silvester eine Ausnahme, was in Steyr jeodch nicht der Fall ist. Knallkörper und Raketen sind nicht nur gefährlich, die meisten davon sind in Oberösterreich auch verboten. Generell sind bei Missachtung des Pyrotechnikgesetzes hohe Strafen vorgesehen. Trotzdem wird das Gesetz häufig ignoriert, was nicht nur zu schweren Verletzungen führen kann, sondern auch zu Freiheitsstrafen.

Raketen und Knallkörper im Ortsgebiet verboten
Was erlaubt ist und was nicht – das richtet sich nach der Art der Silvesterkracher. Feuerwerkskörper sind in die Kategorien F1 bis F4 eingeteilt, zu Ersterer zählen Wunderkerzen und Knallerbsen. Für sie gilt eine Altersbeschränkung von zwölf Jahren. Für unter 16-Jährige wiederum sind F2-Gegenstände wie Mini-Raketen tabu. Für die oberen Kategorien ist nicht nur Volljährigkeit, sondern auch ein Fachkenntnisnachweis erforderlich. Das gilt zum Beispiel für große Raketen (F3) oder Kugelbomben (F4).

Raketen und Knallkörper der Kategorie F2 sind im Ortsgebiet ohne Sondergenehmigung seitens der Gemeinde nicht erlaubt. Genau das werde großflächig ignoriert.

Illegal gekaufte Böller ein unkalkuliertes Risiko
Die Kategorien F3 und F4 sind Personen mit Sachkenntnissen vorbehalten. Pyrotechnik aus diesem Bereich kann die Sprengkraft einer Handgranate aufweisen, ist aber bei im Ausland gekauften Produkten immer wieder zu finden. Generell stellen illegal gekaufte Böller laut Experten ein unkalkulierbares Risiko dar.

Bei Verstoß Strafen bis zu 3.600 EURO
Etwa drei Tonnen solcher im Ausland gekaufter Feuerwerkskörper werden österreichweit pro Jahr sichergestellt und vom Entschärfungsdienst des Bundeskriminalamtes vernichtet. Für Verstöße gegen das Pyrotechnikgesetz, können Bußgelder bis zu 3.600 Euro oder drei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden.

 

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