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STEYR. Einer 54-jährigen Frau aus dem Bezirk Steyr-Land wurden von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zunächst sowohl Berufsunfähigkeitspension als auch Rehabilitationsgeld verweigert. Mit Unterstützung der AK-Bezirksstelle Steyr konnte für die schwer Erkrankte schließlich doch Rehabilitationsgeld durchgesetzt werden.

Beratung in Wohnortnähe nützte Betroffener
Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die Arbeiterkammer Oberösterreich bewusst auf regionale Nähe. „Wir bieten unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Von diesem Service machte auch die 54-Jährige Gebrauch und wandte sich an die Bezirksstelle Steyr.

Gutachten brachte Wende
Die Frau, zuletzt Angestellte in einer Arztpraxis, hatte bereits als Kind Knochenkrebs und seither immer wieder massive gesundheitliche Probleme. Weil sie sich nicht mehr arbeitsfähig fühlte, beantragte sie bei der PVA eine Berufsunfähigkeitspension, der Antrag auf Rehabilitationsgeld wurde zugleich abgelehnt.

Die AK Steyr brachte Klage ein. Ein weiteres PVA-Gutachten stellte fest, dass die 54-Jährige derzeit nicht am Arbeitsmarkt einsetzbar ist – unter anderem wegen mehrfacher Frakturen der Brust- und Lendenwirbel, schwerer Osteoporose und Knieproblemen. In einem gerichtlichen Vergleich wurde ihr schließlich Rehabilitationsgeld zugesprochen, um eine spätere Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

AK appelliert: Probleme nicht alleine schultern
AK-Präsident Stangl rät, bei arbeits- oder sozialrechtlichen Fragen frühzeitig Unterstützung zu holen: „Unsere Zentrale in Linz und die 14 Bezirksstellen unterstützen die Beschäftigten dabei, so rasch wie möglich zu ihrem Recht zu kommen. Wie man sieht, hat sich das im Fall der 54-jährigen Frau aus dem Bezirk Steyr-Land auf jeden Fall gelohnt.“

 

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