Foto © AKOÖ / Wolfgang Spitzbart

STEYR. In vielen Fällen hat die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ein Einsehen und es kommt nach Klage der Arbeiterkammer zu einem Vergleich. Es gibt aber auch Fälle wie jenen eines 51-jährigen Arbeiters, dem sogar nach einer beidseitigen Lungentransplantation die Invaliditätspension verweigert wurde ...

Zu der notwendig gewordenen Lungentransplantation kam noch eine massive Herzkrankheit und eine Covid-Infektion hinzu, die den Arbeiter auf die Intensivstation brachte. Dennoch lehnte die PVA per Bescheid die Invaliditätspension ab. Die AK Steyr klagte gegen den Bescheid und bekam per gerichtlichem Urteil in erster Instanz recht. Die PVA akzeptierte das Urteil und verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Dem Arbeiter wurde die Invaliditätspension gewährt.

Rechtsberatung direkt in der Region
„Dieser Erfolg der AK-Experten:innen zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei der nächstgelegenen AK-Bezirksstelle zu suchen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort: Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.

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